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Förderung von Gesundheitskursen

Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Gesundheitskurse

Auch mit der Einführung der Gesundheitsreform am 1. Januar 2009 werden eine Reihe von Kursen in den Bereichen Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung und Ernährung von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert . Grundlage dafür bildet der „Leitfaden Prävention" der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §§20 und 20a vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018.
Quelle: www.vdak-aev.de/vertragspartner/Praevention/index.htm

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Ihr Kurs, an dem Sie teilnehmen wollen, dazu gehört.

Bei Teilnahme an geförderten Kursen erstatten Krankenkassen die Kursgebühren ganz oder zu einem großen Teil. Hierzu sind nach Kursende eine Teilnahmebescheinigung der vhs und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei der Krankenkasse einzureichen. Die Teilnahmebescheinigung wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben.

Bonussystem der Krankenkassen:

Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Mit der Teilnahmebescheinigung der Volkshochschule können Sie dann in unserer Geschäftsstelle bzw. in der Krankenkasse den Stempel für Ihr Bonusheft erhalten.

Bitte erkundigen Sie sich in jedem Falle bei Ihrer Krankenkasse vor Ort.